Das Bundesverfassungsgericht zeigt in einem aktuellen Beschluss die verfassungsrechtlichen Grenzen der Nichtzulassung der Berufung im Verwaltungsprozess auf. Erfahrungsgemäß unterliegt die Quote der Zulassung der Berufung durch die Oberverwaltungsgerichte (§ 124a Abs. 5 VwGO) von Gericht zu Gericht erheblichen Schwankungen. Über die Gründe dafür kann nur gemutmaßt werden. Dass der eine oder andere Senat dabei über die Stränge schlägt und den Zugang zum Berufungsverfahren in verfassungsrechtlich unzulässiger Weise erschwert, zeigen Entscheidungen wie die vorliegende.
„BVerfG: erfolgreiche Verfassungsbeschwerde nach fehlerhafter Nichtzulassung der Berufung“ weiterlesenErhöhtes Arbeitsaufkommen ist zureichender Grund für verzögerte Bescheidung eines Widerspruchs
Die Eigentümer eines Grundstücks erhoben gegen einen an sie gerichteten Beitragsbescheid Widerspruch. Der Wasser- und Abwasserzweckverband, der den angefochtenen Beitragsbescheid erlassen hatte, ließ den Widerspruch für einen Zeitraum von über drei Monaten hinweg unbearbeitet. Die Adressaten des Bescheides erhoben daraufhin Untätigkeitsklage zum Verwaltungsgericht Potsdam. Nachdem der Wasser- und Abwasserzweckverband den Bescheid während des laufenden Gerichtsverfahrens aufgehoben hatte, erklärten die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt. „Erhöhtes Arbeitsaufkommen ist zureichender Grund für verzögerte Bescheidung eines Widerspruchs“ weiterlesen
Berufung fehlerhaft beim Oberverwaltungsgericht eingelegt: Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Das Rechtsmittelrecht der VwGO ist eine nicht immer einfach zu meisternde Materie. Die ausdifferenzierten Verfahrensvorgaben führen in der Praxis vielfach zu Auseinandersetzungen über Verfahrensfragen, die bei einer genauen Beachtung des Verfahrensrechts durch die Beteiligten durchaus vermieden werden könnten. Ein anschauliches Beispiel dafür liefert der Beschluß des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 12. Oktober 2016 (Az. 1 B 10.16). Er betraf die Klage eines Straßenunterhaltspflichtigen gegen eine Eigentümerin von Telekommunikationsleitungen, die unter der Straße verlegt waren. „Berufung fehlerhaft beim Oberverwaltungsgericht eingelegt: Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“ weiterlesen