Eine Unternehmerin hatte eine Erlaubnis zum Betrieb zweier nebeneinander liegender Spielhallen erhalten. Die Erlaubnis war auf der Grundlage von Lageplänen erteilt worden, aus denen hervorging, daß beide Spielhallen räumlich getrennt waren und gesonderte Notausgänge aufwiesen. Als sich die Unternehmerin an dem Sonderverfahren zur Neuerteilung von Erlaubnissen nach § 1 Mindestabstandsumsetzungsgesetz (MindAbstUmsG Bln) beteiligte, ging aus ihren Antragsunterlagen hervor, daß sie die räumliche Trennung der beiden Spielhallen zwischenzeitlich aufgehoben und einen Durchbruch zwischen den Spielhallen geschaffen hatte. Hierauf untersagte ihr das Bezirksamt Mitte von Berlin die Betriebsfortsetzung, ordnete die sofortige Vollziehung der Untersagung an und forderte sie unter Zwangsgeldandrohung auf, den Betrieb einzustellen und das Gewerbe abzumelden. „OVG Berlin-Brandenburg: Wesentliche Änderung der Räume führt zum Erlöschen der Spielhallenerlaubnis“ weiterlesen
VG Berlin: Hohe Anforderungen an Bestandsschutz für Spielhallen
Mit der Neuregelung des Rechts der Spielhallen in Berlin hat der Landesgesetzgeber vorgegeben, daß die bislang erteilten Erlaubnisse zum Betrieb von Spielhallen zum 31. Juli 2016 erlöschen. Grund hierfür ist, daß nach dem neuen Berliner Spielhallengesetz deutlich strengere Vorgaben als bisher für die Genehmigung von Spielhallen gemacht werden. U. a. müssen Spielhallen einen Mindestabstand von 500 Metern zueinander einhalten und dürfen nicht in der Nähe von Einrichtungen für Kinder oder Jugendliche betrieben werden. Die bisherigen Spielhallenbetreiber sind daher gezwungen, sich erneut um eine Erlaubnis zu bewerben. Allerdings sieht das Gesetz die Möglichkeit vor, sich in einem Sonderverfahren nach den Bestimmungen des Mindestabstandsumsetzungsgesetzes (MindAbstUmsG) bevorzugt vor Neubewerbern um eine neue Spielhallenerlaubnis zu bemühen. „VG Berlin: Hohe Anforderungen an Bestandsschutz für Spielhallen“ weiterlesen