Seminarreihe zur eVergabe

Dr. Sebastian Conrad veranstaltet gemeinsam mit dem Institut für Kommunalberatung (IfKB) eine Seminarreihe zur eVergabe, deren Einführung einen der Schwerpunkte der Vergaberechtsreform 2016 bildete. Nach Ablauf der Übergangsfristen sind Auftraggeber verpflichtet, für das Senden, Empfangen, Weiterleiten und Speichern von Daten in einem Vergabeverfahren elektronische Mittel einzusetzen. Das Seminar stellt die Anforderungen an eine rechtssichere eVergabe vor und erläutert, wie sich die Neuregelungen praxistauglich umsetzen lassen. Das Seminar richtet sich an Auftraggeber und Bieter, die einen Überblick über die Grundlagen der eVergabe erlangen wollen.

Schwerpunkte des Seminars sind:

  • Rechtliche Grundlagen der elektronischen Kommunikation bei der Auftragsvergabe
  • EU-rechtlicher Hintergrund
  • Allgemeine Verpflichtung zur Anwendung der eVergabe
  • Vorgaben für die Bekanntmachung und für die Bereitstellung der Vergabeunterlagen
  • Anforderungen an den Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren
  • Form und Übermittlung von Angeboten und Teilnahmeanträgen
  • Rechtssichere Dokumentation des Vergabeverfahrens

Folgende Seminartermine und -orte sind vorgesehen:

  • Mittwoch, 14. März 2017: Hamburg
  • Dienstag, 21. März 2017: Dresden
  • Dienstag, 28. März 2017: Erfurt

Weitere Informationen und Anmeldung hier.

Seminarreihe zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen nach neuem Vergaberecht

In Zusammenarbeit mit dem Institut für Kommunalberatung veranstaltet Dr. Sebastian Conrad eine Seminarreihe zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen nach neuem Vergaberecht. Im Mittelpunkt werden die Bestimmungen der neuen Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) und der Richtlinie 2014/23/EU stehen. Die Seminare werden folgende inhaltlichen Schwerpunkte haben:

  • Ausgangssituation: Konzessionsvergabe bisher
    • Spezifisches Konzessionsvergaberecht
    • Allgemeine Grundsätze des Vergaberechts
    • Offene Fragen
  • Anwendungsbereich des neuen Konzessionsvergaberechts
    • Persönlicher Anwendungsbereich
    • Sachlicher Anwendungsbereich
  • Schwellenwert
  • Ausnahmetatbestände
    • Verbundene Unternehmen
    • Öffentlich-öffentliche Zusammenarbeit
    • Weitere Ausnahmen, insbesondere in den Bereichen Trinkwasserversorgung, Rettungsdienste und Glücksspiel
  • Verfahrensregeln
    • Bekanntmachungspflicht
    • Gestaltung des Vergabeverfahrens
    • Kommunikation im Vergabeverfahren
    • Eignungsanforderungen
    • Zuschlagskriterien
    • Einbindung von Drittunternehmen
    • Vertragslaufzeit
    • Dokumentation des Verfahrens
  • Vorgaben für die Vertragsdurchführung
    • Nachträgliche Vertragsänderungen
    • Kündigung
  • Rechtsschutz

Vorgesehen sind folgende Termine:

  • Donnerstag, 21. Juli 2016: Stuttgart
  • Freitag, 22. Juli 2016: München
  • Mittwoch, 7. September 2016: Berlin
  • Mittwoch, 5. Oktober 2016: Frankfurt a. M.
  • Dienstag, 18. Oktober 2016: Leipzig
  • Montag, 14. November 2016: Hamburg
  • Dienstag, 15. November 2016: Düsseldorf
  • Dienstag, 23. Mai 2017: Fulda
  • Montag, 29. Mai 2017: Hannover

Weitere Informationen hier.