In mehreren Beschlüssen hat das Bundesverwaltungsgericht die Besoldung der Beamten des Landes Berlin als verfassungswidrig angesehen. Die Besoldung in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 war in den Jahre 2008 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen. Für Richter gilt das für die Besoldungsgruppen R 1 bis R 3 jedenfalls in den Jahren 2009 bis 2015. Das Bundesverwaltungsgericht hat deshalb mehrere Verfahren, die die Besoldung der Beamten und Richter im Land Berlin betreffen, ausgesetzt und die Rechtsfragen dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt. „Besoldung der Beamten und Richter des Landes Berlin nicht verfassungsgemäß“ weiterlesen