Funktionslosigkeit des Baunutzungsplans: einige klärende Worte des OVG

Die Diskussion um die Funktionslosigkeit einzelner Festsetzungen des Baunutzungsplans für Berlin ist durch zwei Urteile des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg um einige wesentliche Aspekte reicher geworden. Zahlreiche Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Berlin hatten zuvor einzelne Festsetzungen des Baunutzungsplans, der im ehemaligen Westteil Berlins als übergeleiteter Bebauungsplan fortgilt, als funktionslos und damit als unwirksam erachtet. Sie sind nun in einem neuen Licht zu betrachten. „Funktionslosigkeit des Baunutzungsplans: einige klärende Worte des OVG“ weiterlesen

Baunutzungsplan: GFZ-Festsetzung nun auch auf der Schöneberger Insel funktionslos

Die Frage der Funktionslosigkeit des Baunutzungsplans für Berlin beschäftigt weiter die Gerichte. Das Verwaltungsgericht Berlin hatte sich nun auch mit der Funktionslosigkeit der GFZ-Festsetzung für ein Grundstück im Bereich der sogenannten Schöneberger Insel zu befassen. Der Klage lag ein Vorhaben zum Ausbau des Dachgeschosses eines bestehenden Wohnhauses zugrunde. Durch den Dachgeschossausbau sollte die im Baunutzungsplan festgesetzte Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,5, die das bestehende Gebädude bereits nicht einhielt, weiter überschritten werden. Es sollte eine GFZ von 4,15 erreicht werden. Das Bezirksamt versagte den vom Bauherrn beantragten Vorbescheid unter Berufung auf seine „Leitlinien für die planungsrechtliche Beurteilung bei ergänzenden Bauvorhaben in hoch verdichteten Gebieten“, nach denen einer GFZ-Überschreitung nur bis zu einem Wert von 3,75 zugestimmt werde.

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OVG Berlin-Brandenburg zu den Abwehrrechten des Nachbarn bei einer Überschreitung des zulässigen Maßes der baulichen Nutzung

Die strengen Vorgaben des Baunutzungsplans von Berlin von 1958/1960 hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung führen immer wieder zu Konflikten. Der Baunutzungsplan von 1958/1960 enthält u. a. hinsichtlich der Grundflächenzahl (GRZ), der Geschoßflächenzahl (GFZ) und der überbaubaren Grundstücksfläche Festsetzungen, die in weiten Teilen Berlins nicht der städtebaulichen Realität entsprechen. Die Bezirksämter behelfen sich teilweise mit einer großzügigen Praxis bei der Erteilung von Ausnahmen und Befreiungen, die allerdings möglicherweise nicht immer mit dem geltenden Baurecht in Einklang steht (dazu bereits OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 11. Dezember 2013, OVG 10 N 90.10). Daß dem Nachbarn auch gegen rechtswidrige Ausnahmen und Befreiungen nur sehr begrenzte Rechtsschutzmöglichkeiten zustehen, zeigt eine aktuelle Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg. „OVG Berlin-Brandenburg zu den Abwehrrechten des Nachbarn bei einer Überschreitung des zulässigen Maßes der baulichen Nutzung“ weiterlesen