Interviews mit Sebastian Conrad zum Berliner Mietendeckel im Inforadio und in der Abendschau
Dr. Sebastian Conrad erläutert im Gespräch mit dem Inforadio des RBB sowie in der Abendschau des RBB verfassungsrechtliche Fragen, die mit dem geplanten Mietendeckel in Berlin verbunden sind.
Berliner Mietendeckel vom Senat beschlossen
Der Berliner Senat hat heute den Gesetzentwurf für die Einführung eines Mietendeckels in Berlin beschlossen. Der Inhalt des Entwurfs entspricht in Teilen, nicht jedoch in allen Einzelheiten dem bereits zuvor erarbeiteten Referentenentwurf. Die Eckpunkte des Mietendeckels, die der Senat zuvor am 17. Juni 2019 beschlossen hatte, werden in dem Entwurf aufgegriffen und konkretisiert. „Berliner Mietendeckel vom Senat beschlossen“ weiterlesen
Berliner Mietendeckel: ein erster Entwurf mit vielen Fragezeichen
Seit dem vergangenen Wochenende liegt ein erster Entwurf des künftigen Berliner Mietendeckels vor. Der Entwurf sieht u. a. eine Begrenzung der Miethöhe für Wohnungen auf maximal ca. acht Euro pro Quadratmeter vor. Diese Höchstgrenze soll für Neuvermietungen ebenso wie für bestehende Mietverträge gelten. Lediglich Neubauten mit einem Baujahr ab 2014 sollen von der Regelung ausgenommen sein. Die konkrete Höhe der zulässigen Miete soll im Wesentlichen an das Baujahr des Gebäudes und daneben an einzelne wertbildende Faktoren wie die Wärmedämmung, nicht jedoch an die Lage des Gebäudes anknüpfen.
„Berliner Mietendeckel: ein erster Entwurf mit vielen Fragezeichen“ weiterlesenInterview mit Sebastian Conrad zum Berliner Mietendeckel im Deutschlandfunk
Dr. Sebastian Conrad zeigt im Deutschlandfunk die verfassungsrechtlichen Grenzen des geplanten Berliner Mietendeckels auf. Das Interview kann hier abgerufen werden:
Ist der Berliner Mietendeckel verfassungswidrig?
Mit Beschluss vom 18. Juni 2019 hat der Berliner Senat die Eckpunkte eines sogenannten Berliner Mietendeckels beschlossen. Dieser soll im Wesentlichen einen allgemeinen Mietstopp für fünf Jahre und eine Begrenzung der Miete bei Wiedervermietungen auf die zuvor vereinbarte Miete vorsehen. Zudem soll eine absolute Mietobergrenze eingeführt werden, die zu einer Absenkung sehr hoher Mieten auf Antrag führen soll.
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