Die Bestimmungen des Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG) gelten auch für ausschreibungsbezogene Bekanntmachungen. Sie verpflichten die öffentlichen Stellen, Bekanntmachungen über öffentliche Aufträge jedermann zur Verfügung zu stellen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in einem aktuellen Urteil vom 14. April 2016 (7 C 12.14) entschieden. Ihm lag die Klage des Betreibers eines Internetportals zugrunde, auf dem Bekanntmachungen über die Vergabe öffentlicher Aufträge veröffentlicht werden. Der Betreiber begehrte von der beklagten Gemeinde, ihm deren Bekanntmachungen über öffentliche Aufträge zu übermitteln. Nachdem der Kläger in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart obsiegt hatte, unterlag er in der Berufungsinstanz vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg. Die vom Bundesverwaltungsgericht zugelassene Revision führte zur Wiederherstellung des verwaltungsgerichtlichen Urteils. „Bundesverwaltungsgericht: Öffentliche Stellen müssen Bekanntmachungen über öffentliche Aufträge jedermann zur Verfügung stellen“ weiterlesen