Auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) ergibt sich kein Anspruch auf Informationszugang zu Anwaltsrechnungen der öffentlichen Hand. Das ergibt sich aus einem Berufungsurteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, mit dem dieses ein anderslautendes erstinstanzliches Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin aufgehoben hat.
„OVG Berlin-Brandenburg: kein Informationszugang zu Anwaltsrechnungen“ weiterlesenEinsicht in Behördenakten während laufender Gerichtsverfahren?
Die Käuferin mehrerer Grundstücke auf dem Areal um die Komische Oper in Berlin-Mitte streitet mit dem Land Berlin über die Wirksamkeit und verschiedene weitere Aspekte im Zusammenhang mit dem Kauf (mehr dazu hier). Parallel zu dem vor dem Landgericht Berlin geführten Zivilrechtsstreit beantragte die Käuferin bei der Senatsverwaltung für Finanzen die Einsicht in verschiedene Akten, die dort zu dem Grundstücksgeschäft geführt werden. Mit Blick auf das laufende Gerichtsverfahren versagte die Behörde die Einsicht. Das Widerspruchsverfahren blieb erfolglos; auf die Klage der Käuferin verurteilte das Verwaltungsgericht Berlin das Land jedoch, auf der Grundlage des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes (IFG Bln) Einsicht zu gewähren. „Einsicht in Behördenakten während laufender Gerichtsverfahren?“ weiterlesen
Bundesverwaltungsgericht: Öffentliche Stellen müssen Bekanntmachungen über öffentliche Aufträge jedermann zur Verfügung stellen
Die Bestimmungen des Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG) gelten auch für ausschreibungsbezogene Bekanntmachungen. Sie verpflichten die öffentlichen Stellen, Bekanntmachungen über öffentliche Aufträge jedermann zur Verfügung zu stellen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in einem aktuellen Urteil vom 14. April 2016 (7 C 12.14) entschieden. Ihm lag die Klage des Betreibers eines Internetportals zugrunde, auf dem Bekanntmachungen über die Vergabe öffentlicher Aufträge veröffentlicht werden. Der Betreiber begehrte von der beklagten Gemeinde, ihm deren Bekanntmachungen über öffentliche Aufträge zu übermitteln. Nachdem der Kläger in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart obsiegt hatte, unterlag er in der Berufungsinstanz vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg. Die vom Bundesverwaltungsgericht zugelassene Revision führte zur Wiederherstellung des verwaltungsgerichtlichen Urteils. „Bundesverwaltungsgericht: Öffentliche Stellen müssen Bekanntmachungen über öffentliche Aufträge jedermann zur Verfügung stellen“ weiterlesen