Mehrere Krankenkassen schrieben in einem offenen Verfahren die Vergabe von Verträgen für die Herstellung von parenteralen Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln zur Verwendung in der Onkologie (d. h. Zytostatika) gemäß § 129 Abs. 5 Satz 3 SGB V aus. Hiergegen wandte sich ein pharmazeutischer Unternehmer u. a. mit dem Argument, daß die Ausschreibung derartiger Verträge eine gemäß § 21 Abs. 2 Satz 2 VgV unzulässige Doppelvergabe darstelle. Denn die Preisbildung für Zytostatika sei bereits in dem Vertrag zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Deutschen Apotheker-Verband über die Preisbildung für Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen gemäß §§ 4 und 5 der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV), der sogenannten Hilfstaxe, geregelt. Daneben sei der Abschluß eines Vertrages über die Versorgung mit Zytostatika nicht möglich. „VK Bund: Eingeschränkte Prüfungskompetenz der Vergabekammer bei Verstößen gegen Sozialrecht“ weiterlesen