Mit der Reichweite des Denkmalschutzes bei Gebäuden, deren Zustand nicht mehr dem bauzeitlichen Original entspricht, hatte sich das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in einem aktuellen Urteil zu befassen. Der Rechtsstreit betraf die Reichsforschungssiedlung Haselhorst, eine in den 30er Jahren des 20. Jahrhunderts errichtete Modellsiedlung im Ortsteil Haselhorst des Berlin Bezirks Spandau. Für diese Siedlung hatte die Denkmalschutzbehörde einen Maßnahmenkatalog erstellt, der u. a. den Anstrich der Gebäude mit bestimmten Farben vorsah. Dabei handelte es sich allerdings nicht um den bauzeitlichen Originalanstrich, sondern um eine farbliche Gestaltung, die zum Zeitpunkt der Eintragung der Siedlung in die Denkmalliste im Jahre 1995 überwiegend in der Siedlung vertreten war. Die Eigentümer mehrerer Häuser hatten diese Vorgaben nicht umgesetzt, sondern verschiedene Bauteile ihrer Gebäude in davon abweichenden Farben angestrichen. Ihnen versagte die Denkmalschutzbehörde die Erteilung einer entsprechenden Genehmigung. „OVG Berlin-Brandenburg: Denkmalschutz verpflichtet nicht zur Herstellung eines Zustandes, der nicht dem Original entspricht“ weiterlesen