Das OLG Düsseldorf befaßt sich in einem aktuellen Beschluß mit Fragen der Gebührenberechnung im Eilverfahren nach Erhebung der sofortigen Beschwerde im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren. Unterliegt der Antragsteller vor der Vergabekammer und erhebt er hiergegen sofortige Beschwerde, ist in vielen Fällen zugleich ein Eilantrag nach § 173 Abs. 1 Satz 3 GWB zu stellen. Dieser zielt auf die Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde bis zu einer Entscheidung über diese. Wird ein solcher Antrag nicht gestellt, kann dies bei Zuschlagsreife des Vergabeverfahrens dazu führen, daß der Auftraggeber noch während des laufenden Beschwerdeverfahrens den Zuschlag erteilt und dem Nachprüfungsantrag damit die Grundlage entzieht. „OLG Düsseldorf: Keine Ermäßigung der Gerichtsgebühren bei Beschwerderücknahme nach Hängebeschluß im Eilverfahren“ weiterlesen