Berliner Mietendeckel: ein erster Entwurf mit vielen Fragezeichen

Seit dem vergangenen Wochenende liegt ein erster Entwurf des künftigen Berliner Mietendeckels vor. Der  Entwurf sieht u. a. eine Begrenzung der Miethöhe für Wohnungen auf maximal ca. acht Euro pro Quadratmeter vor. Diese Höchstgrenze soll für Neuvermietungen ebenso wie für bestehende Mietverträge gelten. Lediglich Neubauten mit einem Baujahr ab 2014 sollen von der Regelung ausgenommen sein. Die konkrete Höhe der zulässigen Miete soll im Wesentlichen an das Baujahr des Gebäudes und daneben an einzelne wertbildende Faktoren wie die Wärmedämmung, nicht jedoch an die Lage des Gebäudes anknüpfen.

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Ist der Berliner Mietendeckel verfassungswidrig?

Mit Beschluss vom 18. Juni 2019 hat der Berliner Senat die Eckpunkte eines sogenannten Berliner Mietendeckels beschlossen. Dieser soll im Wesentlichen einen allgemeinen Mietstopp für fünf Jahre und eine Begrenzung der Miete bei Wiedervermietungen auf die zuvor vereinbarte Miete vorsehen. Zudem soll eine absolute Mietobergrenze eingeführt werden, die zu einer Absenkung sehr hoher Mieten auf Antrag führen soll.

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