VK Bund: Cannabis-Ausschreibung des BfArM im zweiten Durchgang rechtmäßig

Die 1. Vergabekammer des Bundes hat die Cannabis-Ausschreibung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) im zweiten Durchgang grundsätzlich als rechtmäßig eingestuft. Das BfArM hatte die Ausschreibung neu gestartet, nachdem das Oberlandesgericht Düsseldorf zuvor ein Zuschlagsverbot ausgesprochen hatte, da das BfArM die Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge im ersten Durchgang des Vergabeverfahrens nicht lang genug bemessen hatte (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 28. März 2018, VII-Verg 40/17). Gegen den zweiten Durchgang des Vergabeverfahrens wandte sich wiederum ein Bieter mit einem Nachprüfungsantrag an die 1. Vergabekammer des Bundes.

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Auch nach § 56 VgV: inhaltliche Verbesserung unzureichender Unterlagen unzulässig

Vor der Umsetzung der Vergaberechtsreform 2014/2016 war anerkannt, daß fehlende Erklärungen und Nachweise im Vergabeverfahren nur innerhalb bestimmter Grenzen nachgefordert werden können. § 19 EG Abs. 2 Satz 1 VOL/A sah vor, daß Erklärungen und Nachweise, die auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden können. In der Spruchpraxis der Nachprüfungsinstanzen wurde das üblicherweise so verstanden, daß eine Nachforderung nur dann zulässig war, wenn geforderte Erklärungen oder Nachweise überhaupt nicht vorgelegt wurden, also physisch nicht vorhanden oder unvollständig waren, oder sonst in formaler Hinsicht nicht den Vorgaben des Auftraggebers entsprachen. Wurden Erklärungen und Nachweise zwar vorgelegt, war allerdings ihr Inhalt unzureichend (z. B. weil die angegebenen Referenzen den Mindestanforderungen an die Eignung nicht genügten), ermöglichte dies keine Nachforderung (z. B. VK Bund, Beschl. v. 14. Dezember 2011, VK 1-153/11). „Auch nach § 56 VgV: inhaltliche Verbesserung unzureichender Unterlagen unzulässig“ weiterlesen

VK Bund weist Nachprüfungsanträge zum Cannabis-Vergabeverfahren des BfArM zurück

Seit April 2017 läuft das Vergabeverfahren, mit dem das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) einen Vertragspartner für den Anbau und die Lieferung von Cannabis für medizinische Zwecke sucht. Wie jetzt bekannt wurde, hat die 1. Vergabekammer des Bundes im August 2017 zwei Nachprüfungsanträge zurückgewiesen, die gegen das Vergabeverfahren gerichtet waren. „VK Bund weist Nachprüfungsanträge zum Cannabis-Vergabeverfahren des BfArM zurück“ weiterlesen