Erneut gibt eine Angelegenheit aus dem Bereich des Bundesnachrichtendienstes, für die das Bundesverwaltungsgericht in erster und letzter Instanz zuständig ist (§ 50 Abs. 1 Nr. 4 VwGO), dem Bundesverwaltungsgericht Gelegenheit, die Rechtsprechung zu den Anforderungen an eine dienstliche Beurteilung fortzuentwickeln. Dem Verfahren lag die Klage eines Sachgebietsleiters beim BND im Amt eines technischen Regierungsdirektors (Besoldungsgruppe A 15) zugrunde, der sich gegen seine dienstliche Regelbeurteilung wandte. Eine erste Beurteilung hatte das Bundesverwaltungsgericht bereits wegen Rechtswidrigkeit aufgehoben. Auf die neuerliche Klage des Beamten hob das Bundesverwaltungsgericht nun auch die daraufhin neu erstellte Beurteilung auf. „BVerwG zur Begründung einer dienstlichen Beurteilung (oder: Darf bei der Bildung des Gesamturteils gerechnet werden?)“ weiterlesen