Die 1. Vergabekammer des Bundes hat die Cannabis-Ausschreibung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) im zweiten Durchgang grundsätzlich als rechtmäßig eingestuft. Das BfArM hatte die Ausschreibung neu gestartet, nachdem das Oberlandesgericht Düsseldorf zuvor ein Zuschlagsverbot ausgesprochen hatte, da das BfArM die Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge im ersten Durchgang des Vergabeverfahrens nicht lang genug bemessen hatte (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 28. März 2018, VII-Verg 40/17). Gegen den zweiten Durchgang des Vergabeverfahrens wandte sich wiederum ein Bieter mit einem Nachprüfungsantrag an die 1. Vergabekammer des Bundes.
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