In der ober- und höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Beamtenrecht ist weiterhin nicht abschließend geklärt, wie die Mitteilung über den negativen Ausgang eines Auswahlverfahrens rechtlich einzuordnen ist. Die ältere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 25. August 1988, 2 C 62.85) mißt der Auswahlentscheidung eine Regelungsfunktion bei mit der Folge, daß es sich bei der Negativmitteilung um die Bekanntgabe eines Verwaltungsakts i. S. v. § 35 S. 1 VwVfG handeln kann. Diese kann grundsätzlich in Bestandskraft erwachsen. Neuere Entscheidungen weisen in dieselbe Richtung (Urt. v. 4. November 2010, 2 C 16.09; Beschl. v. 8. Dezember 2011, 2 B 106.11), werden aber in Rechtsprechung und Schrifttum unterschiedlich gedeutet. „Negativmitteilung im Auswahlverfahren: Bestandskraft möglich“ weiterlesen