Das Bundesverfassungsgericht zeigt in einem aktuellen Beschluss die verfassungsrechtlichen Grenzen der Nichtzulassung der Berufung im Verwaltungsprozess auf. Erfahrungsgemäß unterliegt die Quote der Zulassung der Berufung durch die Oberverwaltungsgerichte (§ 124a Abs. 5 VwGO) von Gericht zu Gericht erheblichen Schwankungen. Über die Gründe dafür kann nur gemutmaßt werden. Dass der eine oder andere Senat dabei über die Stränge schlägt und den Zugang zum Berufungsverfahren in verfassungsrechtlich unzulässiger Weise erschwert, zeigen Entscheidungen wie die vorliegende.
„BVerfG: erfolgreiche Verfassungsbeschwerde nach fehlerhafter Nichtzulassung der Berufung“ weiterlesenBGH: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei fehlerhaftem Faxversand
Die Klägerin in einem Patentnichtigkeitsverfahren wollte gegen das teilweise klageabweisende Urteil des Bundespatentgerichts Berufung zum Bundesgerichtshof einlegen. Sie übersandte die Berufungsschrift per Telefax an den Bundesgerichtshof, verwendete dafür aber nicht die Telefaxnummer der Poststelle des Bundesgerichtshofes, sondern die Telefaxnummer derjenigen Stelle beim Bundesgerichtshof, die für den Versand von Entscheidungen zuständig ist. Die Rufnummer war im Impressum der Internetseite des Bundesgerichtshofes angegeben. Die Übertragung der Sendung schlug freilich fehl. „BGH: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei fehlerhaftem Faxversand“ weiterlesen
Berufung fehlerhaft beim Oberverwaltungsgericht eingelegt: Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Das Rechtsmittelrecht der VwGO ist eine nicht immer einfach zu meisternde Materie. Die ausdifferenzierten Verfahrensvorgaben führen in der Praxis vielfach zu Auseinandersetzungen über Verfahrensfragen, die bei einer genauen Beachtung des Verfahrensrechts durch die Beteiligten durchaus vermieden werden könnten. Ein anschauliches Beispiel dafür liefert der Beschluß des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 12. Oktober 2016 (Az. 1 B 10.16). Er betraf die Klage eines Straßenunterhaltspflichtigen gegen eine Eigentümerin von Telekommunikationsleitungen, die unter der Straße verlegt waren. „Berufung fehlerhaft beim Oberverwaltungsgericht eingelegt: Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“ weiterlesen