Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen befasst sich in zwei aktuellen Entscheidungen mit den Anforderungen an Eigentumseingriffe durch Festsetzungen in Bebauungsplänen. Die Urteile betreffen zwei Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan, mit dem Gleisanlagen der Deutschen Bahn und angrenzende Flächen überplant wurden. Der Bebauungsplan enthielt u. a. die Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche und einer Sichtschutzanlage auf privaten Grundstücken. Grünfläche und Sichtschutzanlage sollten ein ebenfalls festgesetztes Gewerbegebiet von weiteren Nutzungen, insbesondere den Bahnanlagen und dem Bahnhofsbereich, abgrenzen. Gegen den Bebauungsplan wandten sich zwei Eigentümer von Grundstücken im Plangebiet, die dort ein Gewerbe betrieben. „OVG Nordrhein-Westfalen: Eigentumseingriffe durch Bebauungsplan müssen verhältnismäßig sein“ weiterlesen
VG Berlin: nur geringe Bedeutung der GFZ-Überschreitung für die Funktionslosigkeit des Baunutzungsplans
Die Diskussion um die Funktionslosigkeit der Festsetzungen des Baunutzungsplans für Berlin hat mit einer neuen Entscheidung der 13. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin eine neue Wendung genommen. „VG Berlin: nur geringe Bedeutung der GFZ-Überschreitung für die Funktionslosigkeit des Baunutzungsplans“ weiterlesen
BVerwG zur Festsetzung der Bauweise in einem Bebauungsplan
§ 22 Abs. 1 BauNVO sieht vor, daß die Bauweise in einem Bebauungsplan als offene oder als geschlossene Bauweise festgesetzt werden kann. Darüber hinaus erlaubt es § 22 Abs. 4 BauNVO der Gemeinde, die Bauweise auch abweichend hiervon festzusetzen. Über die Reichweite dieser Befugnis hatte das BVerwG in einem Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren zu befinden. „BVerwG zur Festsetzung der Bauweise in einem Bebauungsplan“ weiterlesen
Wann ist ein Bebauungsplan funktionslos?
Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann ein Bebauungsplan dann funktionslos werden und damit außer Kraft treten, wenn und soweit die tatsächlichen Verhältnisse, auf die sich seine Festsetzungen beziehen, seine Verwirklichung auf unabsehbare Zeit ausschließen und diese Tatsache so offensichtlich ist, dass ein in die Fortgeltung der Festsetzungen gesetztes Vertrauen keinen Schutz verdient (u. a. BVerwG, Beschl. v. 9. Oktober 2003, BVerwG 4 B 85.03). Vielfach wird diese Rechtsprechung herangezogen, um für die Legalität eines nach den planerischen Festsetzungen unzulässigen Vorhabens zu argumentieren. Hintergrund sind u. a. die Vorschriften über die Planerhaltung, die es in vielen Fällen ausschließen, daß Fehler in der Planung noch mit Erfolg geltend gemacht werden können, wenn seit dem Inkrafttreten des Bebauungsplans ein gewisser Zeitraum verstrichen ist (§ 215 Abs. 1 BauGB). Häufig bleibt dem Bauherrn oder Nutzer dann als einziger Ausweg das Argument der Funktionslosigkeit. „Wann ist ein Bebauungsplan funktionslos?“ weiterlesen
BVerwG: Keine Festsetzung einer Durchführungsfrist im vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Die Gemeinde Bernau am Chiemsee hatte einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufgestellt, auf dessen Grundlage das zuständige Landratsamt dem Vorhabenträger eine Baugenehmigung zur Errichtung eines Autohauses erteilte. Der Durchführungsvertrag zum Vorhaben- und Erschließungsplan sah vor, daß das Autohaus bis zu einem bestimmten Zeitpunkt errichtet werden mußte. Die Bauherrin ließ diese Frist ungenutzt verstreichen und beantragte beim Landratsamt die Verlängerung der Baugenehmigung, die dieses trotz des Fehlens des Einvernehmens der Gemeinde erteilte. Die Klage der Gemeinde vor dem Verwaltungsgericht München gegen die Verlängerung der Baugenehmigung blieb erfolglos; in der Berufungsinstanz hob der Bayerische Verwaltungsgerichtshof den Verlängerungsbescheid auf. Die Revision des Bauherrn zum Bundesverwaltungsgericht führte zur Wiederherstellung des erstinstanzlichen Urteils. „BVerwG: Keine Festsetzung einer Durchführungsfrist im vorhabenbezogenen Bebauungsplan“ weiterlesen
Bepflanzung steht Heranziehung zu Straßenreinigungsgebühren entgegen
Die Eigentümer eines Grundstücks wandten sich gegen die Heranziehung zu Straßenreinigungsgebühren durch eine Gemeinde. Sie machten u. a. geltend, daß ihr Grundstück durch die Straße, für deren Reinigung sie von der Kommune mit Gebühren belastet wurden, nicht erschlossen werde. Denn auf Grund einer geschlossenen heckenartigen Bepflanzung auf dem zur Straße hin gelegenen Teil ihres Grundstücks fehle es an einer Zugangsmöglichkeit zum Grundstück von der Straße aus. Die Bepflanzung entspreche den Festsetzungen, die der Bebauungsplan für das Grundstück getroffen habe, und dürfe deshalb nicht entfernt werden. „Bepflanzung steht Heranziehung zu Straßenreinigungsgebühren entgegen“ weiterlesen
Allgemeines Wohngebiet: Beschränkung auf reine Wohnnutzung ist unzulässig
Die Gemeinde Bad Saarow erließ einen Bebauungsplan für das Gebiet der Halbinsel “Alte Eichen” im Scharmützelsee. Der Bebauungsplan setzte mehrere allgemeine Wohngebiete (WA) fest und bestimmte in seinen textlichen Festsetzungen zugleich, daß im allgemeinen Wohngebiet nur Wohngebäude zulässig seien. Der Eigentümer eines Grundstücks im Plangebiet wandte sich hiergegen mit einem Normenkontrollantrag (§ 47 Abs. 1 VwGO) an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg und beantragte zugleich, gemäß § 47 Abs. 6 VwGO den Bebauungsplan auf bis zu einer Entscheidung über den Normenkontrollantrag auszusetzen. „Allgemeines Wohngebiet: Beschränkung auf reine Wohnnutzung ist unzulässig“ weiterlesen