Mit einem Beschluß vom 30. August 2017 hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eine Verordnung der Stadt Neuruppin über die Sonntagsöffnung im Einzelhandel teilweise außer Vollzug gesetzt und dabei erneut die hohen verfassungsrechtlichen Hürden für verkaufsoffene Sonntage aufgezeigt. Die Entscheidung erging auf einen Eilantrag einer Gewerkschaft, die gemäß § 47 Abs. 6 VwGO eine einstweilige Anordnung gegen die Verordnung beantragt hatte. „Hohe Hürden für verkaufsoffene Sonntage“ weiterlesen