Eine aktuelle Entscheidung des OLG Frankfurt a. M. befasst sich mit der Frage, wie Teilleistungen eines Vertrages nach einer Kündigung vergeben werden können.
Der öffentliche Auftraggeber vergab Bauleistungen für elf Aufzüge in einem neu zu errichtenden städtischen Krankenhausgebäude. Nach dem Einbau zweier Aufzüge kündigte der Auftraggeber den Vertrag mit dem bisherigen Auftragnehmer außerordentlich auf Grund behaupteter Mängel an den Aufzügen und weiterer Vertragsverletzungen des Auftragnehmers. Der Auftraggeber beauftragte daraufhin nach einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb, an dem er sechs von ihm ausgewählte Unternehmen beteiligte, ein anderes Unternehmen mit dem Einbau der verbleibenden neun Aufzüge. Der Auftragnehmer des ursprünglichen Vertrages stellte einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer und beantragte die Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages mit dem neuen Auftragnehmer. „OLG Frankfurt a. M: Wie bestimmt sich der Auftragswert bei der Neuvergabe eines gekündigten Vertragsteils?“ weiterlesen