Die Zivilkammer 67 des Landgerichts Berlin hatte bereits im September 2017 in einem Hinweisbeschluß zum Ausdruck gebracht, daß sie § 556d Abs. 1 BGB, die Kernnorm der sogenannten Mietpreisbremse, für verfassungswidrig hält (mehr dazu hier). Zu einer Anrufung des Bundesverfassungsgerichts war es damals nicht gekommen, da es auf die Verfassungsmäßigkeit der Mietpreisbremse für den Rechtsstreit nicht mehr ankam.
Wie absehbar war, hat sich die Frage, ob die Mietpreisbremse verfassungswidrig ist, nun in einem weiteren Berufungsverfahren vor der Zivilkammer 67 gestellt. Diese hat mit einem Beschluß vom 7. Dezember 2017 das Verfahren ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht gemäß Art. 100 Abs. 1 GG die Frage vorgelegt, ob § 556d Abs. 1 und 2 BGB mit Art. 3 Abs. 1 und Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG unvereinbar und nichtig ist. „Die Mietpreisbremse vor dem Bundesverfassungsgericht“ weiterlesen