Mit den vergaberechtlichen Anforderungen an die Durchführung eines Architektenwettbewerbs (Planungswettbewerb i. S. v. § 69 Abs. 1 VgV) befasst sich ein Beschluss der Vergabekammer Berlin. Die Entscheidung betrifft einen Realisierungswettbewerb, den das Land Berlin nach den Bestimmungen der RPW 2013 durchführte und der Planungsleistungen für den Umbau und die Erweiterung der Komischen Oper in Berlin-Mitte zum Gegenstand hatte. In der Bekanntmachung hatte der Auftraggeber Eignungskriterien für die Auswahl der Wettbewerbsteilnehmer angegeben, die insbesondere die Nennung bestimmter Referenzen zum Gegenstand hatten. In den Vergabeunterlagen wurde dazu ausgeführt, dass Referenzen in bestimmten Kategorien, die der Auftraggeber näher spezifiziert hatte, anzugeben waren. Zur Bewertung der Referenzen gab der Auftraggeber bestimmte Kriterien an. „VK Berlin: Architektenwettbewerb muss einheitliche Bewertungsmaßstäbe aufweisen“ weiterlesen