In einer aktuellen Entscheidung klärt der Bundesgerichtshof die Folgen, die sich aus einer Änderung der anerkannten Regeln der Technik während der Ausführung eines VOB/B-Vertrages ergeben. Dem Verfahren lag ein Werkvertrag über die Errichtung dreier Hallen zugrunde, für den die Parteien die Geltung der VOB/B 2006 vereinbart hatten. In der Leistungsbeschreibung gab der Auftraggeber für die Hallen eine Schneelast von 80 kg/m² an. Das entsprach der damaligen DIN 1055-5 (1975) und der Baugenehmigung. Noch vor Fertigstellung der Hallen wurde die DIN 1055-5 allerdings durch die Ausgabe 2005 ersetzt, die nunmehr für den betroffenen Ort eine Schneelast von 139 kg/m² vorsah. Nachdem sich die Dachkonstruktion der Hallen bereits durchgebogen hatte, verlangte der Auftraggeber von dem Unternehmer nach Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens einen Vorschuß für die Mängelbeseitigung. „BGH zur Änderung der anerkannten Regeln der Technik während der Vertragsausführung“ weiterlesen