Eine Entscheidung der Vergabekammer Südbayern befasst sich mit den Anforderungen an eine sogenannte unechte Produktorientierung in einer Ausschreibung. Das Nachprüfungsverfahren betraf ein Vergabeverfahren zur Erbringung von Arbeiten an einer raumlufttechnischen Anlage im Zuge der Instandsetzung und Erweiterung eines Gymnasiums. Im Leistungsverzeichnis machte der Auftraggeber u. a. konkrete Vorgaben hinsichtlich der Spezifikationen der einzubauenden Lüftungsgeräte und gab dabei an, dass ein bestimmtes Produkt als „Planungsfabrikat“ gedient habe. Nach Abgabe der Angebote entschied der Auftraggeber, auf das Angebot eines Bieters u. a. mangels Eignung sowie auf Grund einer Abweichung von den Vorgaben des Leistungsverzeichnisses keinen Zuschlag zu erteilen. „Unechte Produktorientierung: nur im Ausnahmefall zulässig“ weiterlesen