Auch im Außenbereich: keine Durchsetzung öffentlicher Belange durch den Nachbarn

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg befasst sich in einer aktuellen Entscheidung mit den Voraussetzungen, unter denen Nachbarn eine unzulässige Bebauung im Außenbereich abwehren können. Die Eigentümerin eines mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks wandte sich gegen die Baugenehmigung zur Errichtung eines Supermarktes in der Nähe ihres Grundstücks auf einem Außenbereichsgrundstück.

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