Eine aktuelle Entscheidung der Vergabekammer Berlin befasst sich u. a. mit den vergaberechtlichen Anforderungen an die Festlegung der Laufzeit bei Rahmenvereinbarungen.
Die Entscheidung betrifft ein Verfahren zur Vergabe des Betriebs von Heizanlagen sowie Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen. Ausgeschrieben waren Rahmenvereinbarungen in 24 Losen, deren Laufzeit sechs Jahre mit einer zweimaligen Verlängerungsoption für den Auftraggeber um jeweils fünf Jahre betragen sollte. Ein Bieter beanstandete im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer zahlreiche Gesichtspunkte betreffend die Grundlagen des Vergabeverfahrens, u. a. die Festlegung der Eignungskriterien, die fehlende eindeutige und erschöpfende Beschreibung der Leistung, die fehlende Kalkulierbarkeit der nachgefragten Angebote und die mangelnde Transparenz der Zuschlagskriterien. „VK Berlin: Festlegung der Laufzeit bei Rahmenvereinbarungen muss ausreichend dokumentiert sein“ weiterlesen