Aufzug im Milieuschutzgebiet: Bezirksamt unterliegt vor dem Verwaltungsgericht

Eine aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin befasst sich mit der Zulässigkeit von Aufzügen im Milieuschutzgebiet. Die Entscheidung betrifft die nachträgliche Errichtung eines Aufzugs an ein Mehrfamilienwohnhaus. Das Vorhabengrundstück liegt im Geltungsbereich einer Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Milieuschutzgebiet). Die dafür erforderliche erhaltungsrechtliche Genehmigung versagte das Bezirksamt Mitte von Berlin mit der Begründung, dass auf Grund der hohen Kosten des Aufzugs und des Verdrängungsdrucks im Milieuschutzgebiet die Gefahr der Verdrängung der ansässigen Bevölkerung bestehe. „Aufzug im Milieuschutzgebiet: Bezirksamt unterliegt vor dem Verwaltungsgericht“ weiterlesen

Milieuschutz: Begründung von Wohnungserbbaurechten ist nicht genehmigungspflichtig

In einem aktuellen Beschluss beantwortet das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die für die Praxis bedeutsame Frage, ob die Begründung von Wohnungs- und Teilerbbaurechten im sozialen Erhaltungsgebiet (Milieuschutzgebiet) nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB genehmigungspflichtig ist. § 172 Abs. 1 Satz 4 BauGB bestimmt, dass in Milieuschutzgebieten die Begründung von Wohnungseigentum unter einen Genehmigungsvorbehalt gestellt werden Bedarf. In Berlin wird dies durch die Umwandlungsverordnung (UmwandV) des Berliner Senats dahingehend umgesetzt, dass auf allen Grundstücken, die im Geltungsbereich einer sozialen Erhaltungsverordnung und damit in einem Milieuschutzgebiet liegen, Wohnungseigentum nur mit einer gesonderten Genehmigung begründet werden darf. Bislang nicht geklärt war, ob dies auch für die Begründung von Wohnungserbbaurechten und Teilerbbaurechten gilt.

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OVG Berlin-Brandenburg: Milieuschutz gilt auch für Garagen

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erläutert in einer Beschwerdeentscheidung die Reichweite des sogenannten Milieuschutzes beim Abbruch bestehender baulicher Anlagen. Der Eigentümer eines Grundstücks in einem in Berlin gelegenen sozialen Erhaltungsgebiet (Milieuschutzgebiet gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB) wollte leerstehende Garagen auf dem Grundstück abreißen, um auf dem Grundstück ein Neubauvorhaben zu verwirklichen. Das Bezirksamt untersagte den Abriss mit Verweis auf den Milieuschutz und ordnete die sofortige Vollziehung der Verfügung an.

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