BGH: Beifügung eigener Vertragsbedingungen des Bieters führt nicht zwingend zum Ausschluss des Angebots

Mit einem aktuellen Urteil modifiziert der Bundesgerichtshof die bisherige Entscheidungspraxis der Nachprüfungsinstanzen, nach der die Beifügung eigener Vertragsbedingungen des Bieters zwingend zum Ausschluss des Angebots führt.

Gemäß § 53 Abs. 7 Satz 1 VgV (§ 13 EU Abs. 1 Nr. 5 Satz 2 VOB/A) sind Änderungen des Bieters an den Vergabeunterlagen unzulässig. Nimmt ein Bieter gleichwohl Änderungen vor, führt dies gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV (§ 16 EU Nr. 2 VOB/A) zwingend zum Ausschluss des Angebots. Nach dem bisher ganz überwiegenden Sichtweise in der Spruchpraxis der Nachprüfungsinstanzen und im Schrifttum gilt dies auch dann, wenn der Bieter seinem Angebot eigene Vertragsbedingungen beifügt, die von den Vertragsbedingungen in den Vergabeunterlagen abweichen, und sei es auch nur in Form eigener AGB, die auf einem Begleitschreiben des Bieters abgedruckt sind.

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VK Bund: Eingescannte Unterschrift wahrt Schriftform nicht

Ein aktueller Beschluß der 2. Vergabekammer des Bundes befaßt sich mit einem Klassiker unter den Ausschlußgründen, der fehlenden Unterschrift. Ein öffentlicher Auftraggeber schrieb Leistungen nach dem Abschnitt 2 der VOB/A EU-weit aus. In der Aufforderung zur Angebotsabgabe gab er an, daß die Angebote „schriftlich“ einzureichen seien. Ein Bieter gab hierauf ein Angebot ab. Das Angebotsschreiben enthielt jedoch keine eigenhändige Unterschrift. Diese war vielmehr fotokopiert (eingescannt) und auf das Angebotsschreiben aufgebracht worden. Der Auftraggeber schloß das Angebot aus verschiedenen Gründen aus und berief sich im Nachprüfungsverfahren u. a. auf das Fehlen einer eigenhändigen Unterschrift. „VK Bund: Eingescannte Unterschrift wahrt Schriftform nicht“ weiterlesen