Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erhebt gemäß § 129a GWB bei den Vergabekammern und Oberlandesgerichten jährlich statistische Angaben über die geführten Nachprüfungsverfahren und deren Ergebnisse. Für das Jahr 2014 wurden die Zahlen nun veröffentlicht und liefern interessante Erkenntnisse über die Arbeit der Vergabekammern und -senate. Die Anzahl der erhobenen Nachprüfungsanträge liegt mit 751 auf einem neuen Tiefststand. Allerdings ist diese Angabe nur begrenzt aussagekräftig, da die (ehemalige) Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln offenbar keine Angaben zu ihrer Tätigkeit im Jahr 2014 gemacht hat, so daß die Statistik insoweit lückenhaft ist. In den vergangenen Jahren gehörte diese Vergabekammer zu den eher gut ausgelasteten Kammern (2013: 39 Verfahren, 2012: 36 Verfahren, 2011: 59 Verfahren). Unterstellt man, daß im Jahr 2014 in Köln eine vergleichbare Zahl von Nachprüfungsanträgen wie in den Vorjahren angebracht wurde, verkleinert sich der Abstand zwischen der Summe für das Jahr 2014 (751) und den Vorjahreswerten (2013: 817, 2012: 893, 2011: 989) deutlich. Gleichwohl bleibt die Zahl der Nachprüfungsverfahren auch nach der Korrektur niedrig und liegt ungefähr auf demselben Stand wie in der Anfangszeit des Kartellvergaberechts um die Jahrtausendwende. Dieser Befund gilt auch für die Anzahl der Beschwerdeverfahren, die mit 152 gegenüber den Vorjahreswerten (2013: 189, 2012: 184, 2011: 241) deutlich zurückgegangen ist. Darüber, auf welche Gründe der bereits seit einigen Jahren zu beobachtende Rückgang der Nachprüfungsverfahren zurückzuführen ist, läßt sich freilich nur spekulieren. An mangelnden Erfolgsaussichten dürfte es wohl nicht gelegen haben; von den 676 im Jahre 2014 von den Vergabekammern erledigten Nachprüfungsverfahren gingen immerhin 145 und damit 21,45 % zugunsten des Antragstellers aus.
Zur Vergabenachprüfungsstatistik des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für die Vergabekammern und die Oberlandesgerichte.