Eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a. M. erläutert die Reichweite der vergaberechtlichen Rügeobliegenheiten. Gegenstand der Entscheidung ist ein Vergabeverfahren zur Beschaffung eines Videokonferenzsystems für hessische Schulen. In den Vergabeunterlagen forderte der Auftraggeber u. a. die Benennung mindestens eines Referenzauftrags über Bereitstellung und Betrieb einer Videokonferenzsystem-Umgebung inklusive technischem Support. Ein Bieter reichte hierauf eine Bieterfrage ein und beschrieb darin, dass er Software-Lösungen für Remote-Support, Access, Online-Meetings und weitere Anwendungsfälle in einer integrierten Suite anbiete. Er wollte wissen, ob als Referenzauftrag ein Auftrag benannt werden könne, bei dem ein Kunde eine Produktsuite inkl. Online-Video-Konferenzen nutze. Dies bejahte der Auftraggeber und legte dabei den Namen des Bieters offen. „Rügeobliegenheit im Vergabeverfahren: potentielle Verstöße müssen nicht gerügt werden“ weiterlesen