Das Oberlandesgericht Karlsruhe befasst sich in einer aktuellen Entscheidung mit den Anforderungen an die Textform bei elektronischer Vergabe. Der Entscheidung liegt ein Vergabeverfahren zur Beschaffung von Fassaden- und Sonnenschutzarbeiten im Rahmen eines Sanierungsvorhabens zugrunde. Das Verfahren wurde gemäß den Bestimmungen des Abschnitts 2 der VOB/A (VOB/A-EU) als elektronische Vergabe geführt. Die Angebote mussten in Textform eingereicht werden. Die Vergabeunterlagen enthielten u. a. ein Angebotsschreiben, das von den Bietern auszufüllen war und das verschiedene Erklärungen insbesondere zur Bindung des Bieters an das Angebot enthielt. Das Formblatt endete mit einem Feld, in dem bei einem elektronisch übermitteltem Angebot in Textform der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgab, angegeben werden musste. Ein Bieter beteiligte sich an dem Vergabevefahren und reichte Angebotsunterlagen über die elektronische Vergabeplattform ein. Das Angebotsschreiben war seinem Angebot jedoch nicht beigefügt. Der Auftraggeber schloss das Angebot deshalb aus. „Elektronische Vergabe: Was bedeutet Textform?“ weiterlesen