In Fortführung der sogenannten Schulnoten-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschl. v. 4. April 2017, X ZB 3/17) erläutert das Oberlandesgericht Düsseldorf die Voraussetzungen an eine ordnungsgemäße Dokumentation einer Angebotswertung nach Schulnoten.
Die Entscheidung betrifft die Vergabe von Leistungen der außerschulischen Betreuung von Kindern und Jugendlichen in Ganztagsschulen. Hierfür sollten die Bieter Konzepte einreichen, die die Umsetzung der Anforderungen des Auftraggebers beschreiben sollten. Für die Bewertung der Angebote hatte der Auftraggeber eine Wertungsmatrix erstellt, die die Vergabe von Punkten für zahlreiche Kriterien und Unterkriterien vorsah. Die Punkte sollten u. a. danach vergeben werden, in welchem Maß die Konzepte die Erwartungen des Auftraggebers erfüllten.
Ein Bieter, dessen Angebot auf Grund der Wertung seines Konzepts nicht auf dem ersten Platz lag, beanstandete die Zuschlagsentscheidung. Vor der Vergabekammer Westfalen blieb sein Nachprüfungsantrag erfolglos. Auch die sofortige Beschwerde zum Oberlandesgericht Düsseldorf hatte keinen Erfolg. „Angebotsbewertung nach Schulnoten muss ordnungsgemäß dokumentiert sein“ weiterlesen