Dr. Sebastian Conrad zeigt im Deutschlandfunk die verfassungsrechtlichen Grenzen des geplanten Berliner Mietendeckels auf. Das Interview kann hier abgerufen werden:
EuGH: Kartellrechtsverstöße dürfen bei der Bewerbung um öffentliche Aufträge nicht ausgeblendet werden
In einem Vorabentscheidungsverfahren erläutert der Gerichtshof der Europäischen Union, ob Verstöße von Bietern gegen Bestimmungen des Kartellrechts bei der Bewerbung um öffentliche Aufträge unberücksichtigt gelassen werden können.
„EuGH: Kartellrechtsverstöße dürfen bei der Bewerbung um öffentliche Aufträge nicht ausgeblendet werden“ weiterlesenIst der Berliner Mietendeckel verfassungswidrig?
Mit Beschluss vom 18. Juni 2019 hat der Berliner Senat die Eckpunkte eines sogenannten Berliner Mietendeckels beschlossen. Dieser soll im Wesentlichen einen allgemeinen Mietstopp für fünf Jahre und eine Begrenzung der Miete bei Wiedervermietungen auf die zuvor vereinbarte Miete vorsehen. Zudem soll eine absolute Mietobergrenze eingeführt werden, die zu einer Absenkung sehr hoher Mieten auf Antrag führen soll.
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