Eine aktuelle Entscheidung der 2. Vergabekammer des Bundes befasst sich mit der Frage, zu welchem Zeitpunkt der Bieter über das für den Auftrag erforderliche Personal verfügen und dies nachweisen muss. Die Entscheidung betrifft ein Vergabeverfahren zur Vergabe von Schweißarbeiten unter Wasser. Der Auftraggeber verlangte dabei, dass Befähigungsnachweise des im Zuschlagsfall einzusetzenden Personals vor dem Zuschlag auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen seien. Ein Bieter wandte sich mit seinem Nachprüfungsantrag gegen die beabsichtigte Zuschlagserteilung auf das Angebot eines Konkurrenten und machte im Wesentlichen geltend, der vorgesehene Zuschlagsempfänger verfüge nicht über eine hinreichende Anzahl qualifizierter Schweißtaucher, um den Auftrag ordnungsgemäß auszuführen. „Wann muss der Bieter über das für den Auftrag erforderliche Personal verfügen?“ weiterlesen