Das Land Berlin, vertreten durch die Berliner Feuerwehr, beabsichtigte die Vergabe der Gestellung von Notärzten in einer beschränkten Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb. Eine Bieterin beteiligte sich an dem Verfahren mit einem Angebot. Nachdem die Vergabestelle sie darüber unterrichtet hatte, daß das Angebot einer Konkurrentin den Zuschlag erhalten soll, stellte die Bieterin hiergegen einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Berlin und machte u. a. geltend, daß das Angebot der vorgesehenen Zuschlagsempfängerin ungewöhnlich niedrig sei und deshalb ausgeschlossen werden müsse. Nachdem der Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer keinen Erfolg hatte, legte die Antragstellerin sofortige Beschwerde zum Kammergericht ein. Da der Zuschlag zwischenzeitlich erteilt worden war, beantragte sie nur noch die Feststellung, in ihren Rechten verletzt zu sein. Das Kammergericht legte die Sache auf Grund einer beabsichtigten Abweichung von einem Beschluss des Saarländischen Oberlandesgerichts dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vor. „BGH: Konkurrenten haben einen Anspruch auf Durchführung der Auskömmlichkeitsprüfung“ weiterlesen
OVG Berlin-Brandenburg: Auch Straftäter müssen Mitglied in der IHK werden
Ein Arbeitnehmer unterschlug über Jahre hinweg Altmetall bei seinem Arbeitgeber und veräußerte dies auf eigene Rechnung an einen Schrotthändler. Nachdem die Straftaten ans Licht gekommen waren, zog ihn das Finanzamt nachträglich zur Zahlung von Umsatz- und Gewerbesteuer heran. Als Folge daraus erhob auch die Industrie- und Handelskammer (IHK) Berlin Mitgliedsbeiträge von ihm. Hiergegen wandte sich der Straftäter und erhob Klage zum Verwaltungsgericht Berlin. Nachdem diese abgewiesen worden war, beantragte er beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Zulassung der Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil. „OVG Berlin-Brandenburg: Auch Straftäter müssen Mitglied in der IHK werden“ weiterlesen
Seminarreihe zur eVergabe
Dr. Sebastian Conrad veranstaltet gemeinsam mit dem Institut für Kommunalberatung (IfKB) eine Seminarreihe zur eVergabe, deren Einführung einen der Schwerpunkte der Vergaberechtsreform 2016 bildete. Nach Ablauf der Übergangsfristen sind Auftraggeber verpflichtet, für das Senden, Empfangen, Weiterleiten und Speichern von Daten in einem Vergabeverfahren elektronische Mittel einzusetzen. Das Seminar stellt die Anforderungen an eine rechtssichere eVergabe vor und erläutert, wie sich die Neuregelungen praxistauglich umsetzen lassen. Das Seminar richtet sich an Auftraggeber und Bieter, die einen Überblick über die Grundlagen der eVergabe erlangen wollen.
Schwerpunkte des Seminars sind:
- Rechtliche Grundlagen der elektronischen Kommunikation bei der Auftragsvergabe
- EU-rechtlicher Hintergrund
- Allgemeine Verpflichtung zur Anwendung der eVergabe
- Vorgaben für die Bekanntmachung und für die Bereitstellung der Vergabeunterlagen
- Anforderungen an den Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren
- Form und Übermittlung von Angeboten und Teilnahmeanträgen
- Rechtssichere Dokumentation des Vergabeverfahrens
Folgende Seminartermine und -orte sind vorgesehen:
- Mittwoch, 14. März 2017: Hamburg
- Dienstag, 21. März 2017: Dresden
- Dienstag, 28. März 2017: Erfurt
Weitere Informationen und Anmeldung hier.