Die 2. Vergabekammer des Bundes zeigt in einer aktuellen Entscheidung die Anforderungen an die elektronische Bereitstellung der Vergabeunterlagen auf. Ein öffentlicher Auftraggeber schrieb mit EU-weiter Bekanntmachung die Vergabe einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von elektrisch höhenverstellbaren Bildschirmarbeitsplätzen aus. Unter der Überschrift „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ wurde in der Bekanntmachung auf die technischen Lieferbedingungen des Auftraggebers hingewiesen. Außerdem wurde eine Internetadresse genannt, unter der diese technischen Lieferbedingungen eingesehen werden konnten. „VK Bund: Vergabeunterlagen müssen vollständig elektronisch abrufbar sein“ weiterlesen