Das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. erläutert in einer aktuellen Entscheidung die Anforderungen an die Definition des Auftragsgegenstandes durch den Auftraggeber. Die Entscheidung betrifft ein Vergabeverfahren zur Beschaffung von Flugzeugschleppern für einen Flughafen. Der Betreiber des Flughafens, ein Sektorenauftraggeber i. S. v. § 100 GWB, hatte in den Vergabeunterlagen zahlreiche technische Anforderungen an die zu beschaffenden Fahrzeuge gestellt. Hiergegen wandte sich ein Anbieter von Flugzeugschleppern und machte geltend, die Anforderungen führten dazu, dass lediglich ein bestimmtes Modell eines Flugzeugschleppers angeboten werden könne. „OLG Frankfurt a. M.: enge Definition des Auftragsgegenstandes kann zulässig sein“ weiterlesen