Die Anforderungen an die Form einer Rüge im Vergabeverfahren sind gering. § 160 Abs. 3 GWB enthält hierzu keine Vorgaben. Demnach kann eine Rüge in allen denkbaren Formen angebracht werden. Die Vergabekammern und Oberlandesgerichte erachten beispielsweise Rügen per E-Mail, per Telefax, per Telefon oder sogar mündlich für zulässig. „Muster für eine Rüge im Vergabeverfahren“ weiterlesen