Mit der Reichweite des Verbots der Mischkalkulation befaßt sich 2. Vergabekammer des Bundes in einem Beschluß betreffend die Vergabe von Bauleistungen auf dem Gebiet der Wasserinjektion. Die Antragstellerin hatte u. a. geltend gemacht, daß die Beigeladene, die den Zuschlag erhalten sollte, gegen das Verbot der Mischkalkulation verstoßen habe. Dies ergebe sich im wesentlichen daraus, daß die Beigeladene Kostenbestandteile zwischen den beiden Losen der Ausschreibung verschoben habe und ihre Leistungen im Los 1, in dem sie auf Grund strenger Eignungsanforderungen von vornherein gute Zuschlagschancen gehabt habe, für einen zu hohen Preis angeboten habe, während der im Los 2 angebotene Preis nicht den tatsächlichen Kosten entspreche. Der Vorwurf ging also dahin, daß die Zuschlagsempfängerin Kosten vom Los 2 in unzulässiger Weise in das Los 1 verschoben habe. „Wann liegt eine unzulässige Mischkalkulation vor?“ weiterlesen