Das Oberlandesgericht Düsseldorf befaßt sich mit der Abgrenzung von Zuwendungen und öffentlichen Aufträgen. Der Entscheidung lag eine Maßnahme der Landeshauptstadt Düsseldorf zugrunde, mit der die soziale Betreuung von Asylbewerbern durch Zuwendungen an örtliche Wohlfahrtsverbände gefördert wurde. Hierzu erließ die Stadt entsprechende Zuwendungsbescheide, die u. a. die Möglichkeit der Rückforderung der Zuwendung in bestimmten Fällen vorsahen. Ein Unternehmen, das Betreuungsleistungen kommerziell erbringt, wandte sich gegen eine solche Zuwendung mit einem Nachprüfungsantrag, der vor der Vergabekammer Rheinland Erfolg hatte. Auf die Beschwerde hob das Oberlandesgericht Düsseldorf den Beschluß der Vergabekammer auf und wies den Nachprüfungsantrag zurück. „OLG Düsseldorf zur Abgrenzung von öffentlichen Aufträgen zu Zuwendungen“ weiterlesen