Seit dem 18. Juli 2019 sind die VOB/A-EU und die VOB/A-VS im Oberschwellenbereich anzuwenden. Mit Verordnung vom 12. Juli 2019 wurden die Vergabeverordnung und die Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit geändert und die Geltung der Ausgabe 2019 der Abschnitte 2 und 3 der VOB/A angeordnet. Die Änderungsverordnung wurde am 17. Juli 2019 im Bundesgesetzblatt (Teil I Nr. 27, S. 1081) verkündet und ist am Tag nach der Verkündung in Kraft getreten.