Manche Gerichtsentscheidungen handeln von Fällen, die man kaum für möglich halten mag. Einen solchen Fall betrifft ein aktueller Beschluß des Verwaltungsgerichts Mainz, der in einem beamtenrechtlichen Eilverfahren ergangen ist. Zwar bietet die Entscheidung aus rechtlicher Sicht wenig Neues, da die von dem Gericht herangezogenen Grundsätze und Maßgaben zu Stellenbesetzungen allesamt der gefestigten Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte in beamtenrechtlichen Angelegenheiten entsprechen. Allerdings ist der der Entscheidung zugrunde liegende Sachverhalt so ungewöhnlich, daß die Entscheidung allein deshalb Beachtung verdient. „VG Mainz: geplante Besetzung einer Abteilungsleiterstelle in einem Ministerium durchweg rechtswidrig“ weiterlesen