Die Eigentümer eines Grundstücks wandten sich gegen die Heranziehung zu Straßenreinigungsgebühren durch eine Gemeinde. Sie machten u. a. geltend, daß ihr Grundstück durch die Straße, für deren Reinigung sie von der Kommune mit Gebühren belastet wurden, nicht erschlossen werde. Denn auf Grund einer geschlossenen heckenartigen Bepflanzung auf dem zur Straße hin gelegenen Teil ihres Grundstücks fehle es an einer Zugangsmöglichkeit zum Grundstück von der Straße aus. Die Bepflanzung entspreche den Festsetzungen, die der Bebauungsplan für das Grundstück getroffen habe, und dürfe deshalb nicht entfernt werden. „Bepflanzung steht Heranziehung zu Straßenreinigungsgebühren entgegen“ weiterlesen