Für gewöhnlich hat das Schulrecht im Sommer Hochkonjunktur. Werden vor Beginn des neuen Schuljahres die Bescheide über die Vergabe von Schulplätzen verschickt, so erreichen die Verwaltungsgerichte bald darauf die Eilanträge und Klagen enttäuschter Eltern, mit denen versucht wird, dem Nachwuchs einen Platz an der gewünschten Schule statt an der häufig offenbar mißliebigen Schule, die die Schulverwaltung vorgibt, zu sichern. In einem Eilverfahren hatte das Verwaltungsgericht Cottbus kürzlich zu erörtern, unter welchen Voraussetzungen für brandenburgische Grundschüler die Aufnahme an eine Wunschschule in Betracht kommt. „VG Cottbus entscheidet zu den Voraussetzungen für die Aufnahme an die gewünschte Schule“ weiterlesen