Eine Unternehmerin hatte eine Erlaubnis zum Betrieb zweier nebeneinander liegender Spielhallen erhalten. Die Erlaubnis war auf der Grundlage von Lageplänen erteilt worden, aus denen hervorging, daß beide Spielhallen räumlich getrennt waren und gesonderte Notausgänge aufwiesen. Als sich die Unternehmerin an dem Sonderverfahren zur Neuerteilung von Erlaubnissen nach § 1 Mindestabstandsumsetzungsgesetz (MindAbstUmsG Bln) beteiligte, ging aus ihren Antragsunterlagen hervor, daß sie die räumliche Trennung der beiden Spielhallen zwischenzeitlich aufgehoben und einen Durchbruch zwischen den Spielhallen geschaffen hatte. Hierauf untersagte ihr das Bezirksamt Mitte von Berlin die Betriebsfortsetzung, ordnete die sofortige Vollziehung der Untersagung an und forderte sie unter Zwangsgeldandrohung auf, den Betrieb einzustellen und das Gewerbe abzumelden. „OVG Berlin-Brandenburg: Wesentliche Änderung der Räume führt zum Erlöschen der Spielhallenerlaubnis“ weiterlesen