Ein aktueller Beschluß der 2. Vergabekammer des Bundes befaßt sich mit einem Klassiker unter den Ausschlußgründen, der fehlenden Unterschrift. Ein öffentlicher Auftraggeber schrieb Leistungen nach dem Abschnitt 2 der VOB/A EU-weit aus. In der Aufforderung zur Angebotsabgabe gab er an, daß die Angebote „schriftlich“ einzureichen seien. Ein Bieter gab hierauf ein Angebot ab. Das Angebotsschreiben enthielt jedoch keine eigenhändige Unterschrift. Diese war vielmehr fotokopiert (eingescannt) und auf das Angebotsschreiben aufgebracht worden. Der Auftraggeber schloß das Angebot aus verschiedenen Gründen aus und berief sich im Nachprüfungsverfahren u. a. auf das Fehlen einer eigenhändigen Unterschrift. „VK Bund: Eingescannte Unterschrift wahrt Schriftform nicht“ weiterlesen