Eine Entscheidung der 1. Vergabekammer des Bundes befasst sich mit den Anforderungen an eine Rückversetzung des Vergabeverfahrens. Der Entscheidung lag ein Vergabeverfahren zur Vergabe von Leistungen der Projektsteuerung und der Koordination der Technischen Gebäudeausrüstung bei einem Projekt zur Grundinstandsetzung eines Gebäudes zugrunde. Nach Abgabe von Angeboten und sich daran anschließender Durchführung von Präsentationen verpflichtete die Vergabekammer den Auftraggeber auf den Nachprüfungsantrag eines Bieters hin zunächst, das Vergabeverfahren mindestens in den Stand vor Durchführung der Präsentationen zurückzuversetzen. Der Auftraggeber entschied sich, das Vergabeverfahren noch weitergehend in das Stadium vor Abgabe der Angebote zurückzuversetzen und allen Bietern Gelegenheit zur erneuten Einreichung ihrer Angebote zu geben. Ein Bieter wandte sich mit einer Rüge und einem Nachprüfungsantrag gegen diese Entscheidung und machte geltend, es sei nicht zulässig, das Vergabeverfahren bis in das Stadium vor Angebotsabgabe zurückzuversetzen. Gefordert sei lediglich eine Wiederholung der Angebotspräsentation. „Rückversetzung des Vergabeverfahrens: wirksam?“ weiterlesen