In einem aktuellen Beschluß befaßt sich die 1. Vergabekammer des Bundes mit den Anforderungen an die Gewichtung der Zuschlagskriterien. Das Nachprüfungsverfahren betraf eine Ausschreibung einer Krankenkasse über den Abschluß von Rahmenvereinbarungen über die Versorgung der Versicherten mit Geräten zur Schlafapnoetherapie (sog. CPAP-Geräte). Die Vergabeunterlagen sahen vor, daß bei der Bewertung der Wirtschaftlichkeit der Angebote der Preis mit 90 % und die Qualität mit 10 % gewichtet würden. Ein Anbieter von Schlaftherapiegeräten machte mit einem Nachprüfungsantrag u. a. geltend, daß der Preis im Rahmen der Angebotswertung nicht hinreichend berücksichtigt würde. „VK Bund: Gewichtung des Preises mit 90 % kann zulässig sein“ weiterlesen