Das Bundesverwaltungsgericht hat sich in seinem Urteil vom 24. Januar 2019 mit der Wirksamkeit von § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO befasst. Zuvor hatte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg die Norm als unwirksam eingestuft, soweit sie das Parken gegenüber von schmalen Grundstücksein- und -ausfahrten auf schmalen Fahrbahnen verbietet. Insoweit sei die Norm, so die Vorinstanz, nicht mit dem verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebot vereinbar.
„§ 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO doch nicht teilweise unwirksam“ weiterlesen§ 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO teilweise unwirksam
Der Eigentümer eines Grundstücks in Karlsruhe beantragte bei der Stadt Karlsruhe, diese möge auf der Fahrbahn gegenüber der Ausfahrt aus seinem Grundstück das Parken durch Verkehrszeichen verbieten. Da die Fahrbahn vor seiner Grundstücksausfahrt lediglich 5,50 m breit sei, sei es ihm nur mit großen Schwierigkeiten möglich, aus der Garage auf seinem Grundstück über die Ausfahrt die Straße zu erreichen. Wenn auf der gegenüberliegenden Straßenseite Fahrzeuge parken, müsse er mehrmals rangieren, um auf die Straße auszufahren oder von der Straße aus auf sein Grundstück in seine Garage zu fahren. „§ 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO teilweise unwirksam“ weiterlesen