In einem Eilbeschluß hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Wahl der Präsidentin des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg für rechtmäßig befunden und damit eine Beschwerde des unterlegenen Bewerbers zurückgewiesen. Die Entscheidung ist nicht nur in politischer Hinsicht von Bedeutung, da sie voraussichtlich das Ende eines jahrelangen Streits um die Besetzung dieser herausgehobenen Position bedeutet, sondern wirft zudem interessante Rechtsfragen auf. „OVG Berlin-Brandenburg: Wahl der Präsidentin des LSG Berlin-Brandenburg rechtmäßig (oder: R 6 ist nicht zwingend mehr wert als R 5)“ weiterlesen